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Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge
zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit
nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich
unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er
sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber
erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig
über besondere Ausführungsformen der Übersetzung
zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl
der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der
Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für
den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer
einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der
Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert
und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu
stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen,
Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen
in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch
auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens
der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über
alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner
Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten
Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen
sein.
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar
Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen
und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen
mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis
gesondert aufgeführt enthalten. In allen anderen Fällen
wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen
den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung
der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten
Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der
vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist
eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche
Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im
Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen
aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der
Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht
vor.
9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden
Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch
die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt.
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